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Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund
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Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde auch die Kommunalverwaltung schrittweise nach dem Führerprinzip umgestaltet. Auf die Stadt Stralsund und ihre Verwaltung bezogen hieß das:
1. Zurückdrängung der Stellung und des Einflusses des Bürgerschaftlichen Kollegiums bis zu seiner Auflösung am 31. Dezember 1933 gemäß Gemeindeverfassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 (Rep. 29, Nr. 148).
2. " Neuordnung" der Stadtverwaltung nach dem " Führerprinzip" (Rep. 29, Nr. 119). So fielen die bisherigen Bezeichnungen " Bürgermeister und Rat" und " Konsulat" fort, dafür wurde die Bezeichnung " Der Oberbürgermeister" eingeführt. An die Stelle der bisherigen Ratssitzungen traten Sitzungen der Beigeordneten (auf Vorschlag und mit Zustimmung der NSDAP ernannte Personen), ohne das Recht der Beschlussfassung. In der gleichen Lage befanden sich die Gemeinderäte. Sie sollten als Vertreter der Politik des Oberbürgermeisters in der Bevölkerung fungieren (statt der bis dahin gewählten bürgerschaftlichen Vertreter), konnten bzw. mussten sich auch gegenüber dem staatlichen Leiter zu bestimmten Fragen äußern, ohne freilich an der Beschlussfassung des Oberbürgermeisters etwas ändern zu können. Schließlich wurde die Zahl der bislang bestehenden Deputationen, Kommissionen und Inspektionen erheblich verringert, die verbliebenen ebenfalls nach dem " Führerprinzip" ausgerichtet, das heißt ihre Mitglieder, die Beiräte, hatten nur beratende Funktionen (Rep. 29, Nr. 119). Auf der Grundlage der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde am 1. Oktober 1935 eine neue Stadtordnung in Kraft gesetzt. Die Zahl der hauptamtlich angestellten Stadtvertreter betrug 4 (Oberbürgermeister, Bürgermeister, 2 Beigeordnete), 4 weitere Beigeordnete und 16 Gemeinderäte (Ratsherren) wurden für jeweils sechs Jahre berufen und waren ehrenamtlich tätig, ebenso die 40 Beiräte in den Ausschüssen (Rep. 29, Nr. 114).
3. Die Einflussnahme der NSDAP, ihrer Gliederungen, Verbände und Organisationen war in vielfältiger Form gewährleistet, so etwa durch die Einsetzung von Parteiaktivisten in den Schlüsselpositionen der Stadtverwaltung (Oberbürgermeister ab 1936, Bürgermeister seit 1933, die Leiter der Fachbereiche). Parteimitglieder waren in der Regel auch die Beigeordneten, die Ratsherren und die Beiräte, deren Ernennung auf Vorschlag und mit Zustimmung der NSDAP erfolgte. Ferner boten Stellung und Funktion des Beauftragten der NSDAP bei der Stadtverwaltung (in der Person des Kreisleiters der Partei) im Zusammenwirken mit dem Amt für Kommunalpolitik (als Leiter fungierte hier der Bürgermeister) die Gewähr für die Durchsetzung des faschistischen Ideengutes. Bei Vakanzen in der Stadtverwaltung gelangten bevorzugt " Alte Kämpfer der Bewegung" (langjährige Mitglieder der NSDAP) in die freien Stellen, während die übrigen Mitarbeiter und ihre Angehörigen vom Oberbürgermeister und seinen Beauftragten oft genug gezwungen wurden, der NSDAP, ihrer Gliederungen, Verbänden und Organisationen beizutreten.

Insbesondere nach dem Amtsantritt des Oberbürgermeister Dr. Stoll erfolgte schrittweise mit Festigung der Machtpositionen des Nationalsozialismus eine straffe Gliederung des Behördenaufbaus. In Anlehnung an die zentralen Anweisungen des Deutschen Gemeindetages und die Herausgabe eines " Einheitsplanes für die Verwaltungsgliederung" wurde folgende Verwaltungsstruktur erarbeitet (Februar 1938):

0 Allgemeine Verwaltung
1 Polizeiverwaltung
2 Schulverwaltung
3 Kulturverwaltung
4 Fürsorgewesen und Jugendhilfe
5 Gesundheitswesen und Volksertüchtigung
6 Bau- und Siedlungswesen
7 Wirtschaftsförderung
8 Wirtschaftsunternehmen
9 Finanz- und Steuerverwaltung

Die Allgemeine Verwaltung (Geschäftskreis 0) umfasste folgend Aufgabenbereiche:

1. die persönliche Verwaltung (Personalamt
2. die sachliche Verwaltung (dazu gehörten die in eigenen Angelegenheiten geschaffenen Dienst-stellen, wie das Rechtsamt, das Nachrichtenamt und das Statistische Amt)
3. das Verkehrswesen und
4. die Leistungen für staatlichen Zwecke (Versicherungsamt, Standesamt und Stadtverwaltungsgericht).
Die Hauptverwaltung kann aufgrund der in ihren Akten enthaltenen Materie zu Recht als die entscheidende Verwaltungsinstanz bezeichnet werden, obwohl sie erst im Geschäftsverteilungsplan vom Februar 1938 als Dienststelle erschien (Rep. 29 Nr. 80). Bis dahin war ihre Aufgabenstellung mit der der Ratskanzlei gleichzusetzen. Als Dezernat wurde die Hauptverwaltung in der Allgemeinen Verfügung des Oberbürgermeister 5/ 42 vom 11. Juni 1942 ausgewiesen, gemeinsam mit den Dienststellen Besoldungsabteilung, Adrema und Botenmeisterei (seit September 1938). Die Vorrangstellung der persönlichen Verwaltung dokumentierte sich sowohl in der Nennung der Personalabteilung an der ersten Stelle des Geschäftsverteilungsplanes vom Februar 1936 (Rep. 29 Nr. 119) als auch in der direkten Unterstellung unter den Oberbürgermeister. Die Gleichstellung der Hauptverwaltung ergab sich erst ab 1943 (Rep. 29 Nr. 139). In direktem Zusammenhang mit den Personalangelegenheiten stand die Besoldungsabteilung, wie es der Geschäftsverteilungsplan vom Februar 1938 vorsah (Rep. 29 Nr. 80); ausnahmsweise zählte sie 1941 als nachgeordnete Dienststelle der Ratskanzlei. Das Rechnungsamt als Nachfolger der früheren Revisionskollegien trug ab Mai 1934 die Bezeichnung Rechnungsprüfungsamt. Seine Mitarbeiter hatten durch ihre Aufgabenstellung im Interesse übergeordneter staatlicher Dienststellen (Bezirksregierung Stralsund, später Stettin) einen genauen Überblick über die gesamte Stadtverwaltung und ihre Wirtschafts-, Kassen- und Rechnungsführung. Die Rechtsabteilung (bis 1936 Syndikat oder Syndikatsabteilung) beriet den Rat der Stadt in Rechtsfragen. Im Februar 1938 wurde sie als Rechtsamt eine eigenständige städtische Behörde, der im Zuge von Sparmaßnahmen das Stadtverwaltungsgericht im Januar 1944 angegliedert wurde.
Vor 1933 bestanden bei der Stadtverwaltung " Dienststellen in eigenen Angelegenheiten", nämlich das Nachrichtenamt und das Statistische Amt. Um ihre Wirksamkeit zu erhöhen, erfolgte Ende 1936 die Zusammenlegung beider Dienststellen unter Leitung eines Verkehrsdirektors (Rep. 29 Nr. 1003). Im November 1937 als " Statistisches Amt und Nachrichtenstelle der Stadt Stralsund" geführt, galt ab Dezember 1938 die Amtsbezeichnung Statistisches Amt und Informationsdienst der Stadt Stralsund mit Schwerpunkt Presse und Publikationstätigkeit (ebenda). Von den nun folgenden genannten Ämtern und Dienststellen des Geschäftsbereiches Allgemeine Verwaltung sind entweder keine Akten überliefert oder es ergab sich ihre Eingliederung in andere Bereiche aus sachlichen Erwägungen:
Adrema - Dienststelle (seit Dezember 1938);
Amt für gemeindlichen Luftschutz (seit Januar 1944);
Botenmeisterei (seit Dezember 1938);
Kriegsschädenamt (Feststellungsbehörde) (seit Juni 1942);
Preisbehörde (allgemein und für Mieten; seit 15. Dezember 1938);
Stadternährungs- und Wirtschaftsamt (seit August 1939);
Stadtverwaltungsgericht (seit Dezember 1933 an Stelle des Stadtausschusses; November 1939 für die Dauer des Krieges aufgehoben; Januar 1944 zum Rechtsamt) wird als gesonderter Teilbestand geführt;
Verkehrsabteilung (vor 1933 geschaffen; 1939 mit Reisebüro vereinigt; ab 1942 als Städtische Verkehrsabteilung im Geschäftskreis 7 - Örtliche Einrichtungen);
Versicherungsamt (vor 1933 gebildet) wird als gesonderter Teilbestand geführt.
Inhalt:
Gesamtlaufzeit:
1434 - 1951
Umfang:
Erschließungszustand:


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