User Online: 1 |
Timeout: 01:14Uhr ⟳ |
Kontakt
|
Impressum
|
Hansestadt Stralsund
|
Datenschutz
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Suche ▾
allgemeine Suche
einfache Feldsuche
Gedenkbuch
Listen ▾
Bestandstektonik
Klassifikationen
Chronikjahrgänge
Alphabet (Thes)
Ergebnis ▾
Standardliste
Bildergalerie
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Standardliste
•
Bildergalerie
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen
Klassifikation, Signatur
Signatur, Titel
Laufzeit, Titel, Signatur
1. Bestandsbeschreibung
Bestandsname:
Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund
Bestandskürzel:
Rep.
29
Tektonik:
01.03.19. Rep. 29 Allgemeine Verwaltung der Stadt Stralsund
Geleitwort:
Der
vorliegende
Bestand
ist
durch
zwei
Entstehungsphasen
gekennzeichnet.
Zunächst
sollte
er
nur
die
Akten
Allgemeinen
oder
Hauptverwaltung
der
Stadt
Stralsund
der
ersten
Hälfte
des
20.
Jahrhunderts,
insbesondere
nach
1933,
enthalten.
Darauf
beziehen
sich
auch
die
Angaben
zu
Geschichte
und
Inhalt
in
erster
Linie.
Erst
in
einem
zweiten
Schritt
wurden
auch
ältere
Archivalien,
die
nicht
in
anderen
Beständen
eingeordnet
werden
konnten,
hier
hinzugefügt.
Gegenwärtig
(2015)
erfolgt
die
Ausgliederung
einzelner
Teile
des
Bestandes,
so
der
Ratsprotokolle,
aus
denen
ein
neuer
Bestand
Rep.
1
gebildet
wird,
ebenso
der
Unterlagen
des
Standesamtes,
die
zum
neuen
Bestand
Rep.
40
gelegt
werden.
Geschichte:
Mit
der
Machtergreifung
der
Nationalsozialisten
wurde
auch
die
Kommunalverwaltung
schrittweise
nach
dem
Führerprinzip
umgestaltet.
Auf
die
Stadt
Stralsund
und
ihre
Verwaltung
bezogen
hieß
das:
1.
Zurückdrängung
der
Stellung
und
des
Einflusses
des
Bürgerschaftlichen
Kollegiums
bis
zu
seiner
Auflösung
am
31.
Dezember
1933
gemäß
Gemeindeverfassungsgesetz
vom
15.
Dezember
1933
(Rep.
29,
Nr.
148)
.
2.
"
Neuordnung"
der
Stadtverwaltung
nach
dem
"
Führerprinzip"
(Rep.
29,
Nr.
119)
.
So
fielen
die
bisherigen
Bezeichnungen
"
Bürgermeister
und
Rat"
und
"
Konsulat"
fort,
dafür
wurde
die
Bezeichnung
"
Der
Oberbürgermeister"
eingeführt.
An
die
Stelle
der
bisherigen
Ratssitzungen
traten
Sitzungen
der
Beigeordneten
(auf
Vorschlag
und
mit
Zustimmung
der
NSDAP
ernannte
Personen)
,
ohne
das
Recht
der
Beschlussfassung.
In
der
gleichen
Lage
befanden
sich
die
Gemeinderäte.
Sie
sollten
als
Vertreter
der
Politik
des
Oberbürgermeisters
in
der
Bevölkerung
fungieren
(statt
der
bis
dahin
gewählten
bürgerschaftlichen
Vertreter)
,
konnten
bzw.
mussten
sich
auch
gegenüber
dem
staatlichen
Leiter
zu
bestimmten
Fragen
äußern,
ohne
freilich
an
der
Beschlussfassung
des
Oberbürgermeisters
etwas
ändern
zu
können.
Schließlich
wurde
die
Zahl
der
bislang
bestehenden
Deputationen,
Kommissionen
und
Inspektionen
erheblich
verringert,
die
verbliebenen
ebenfalls
nach
dem
"
Führerprinzip"
ausgerichtet,
das
heißt
ihre
Mitglieder,
die
Beiräte,
hatten
nur
beratende
Funktionen
(Rep.
29,
Nr.
119)
.
Auf
der
Grundlage
der
Deutschen
Gemeindeordnung
vom
30.
Januar
1935
wurde
am
1.
Oktober
1935
eine
neue
Stadtordnung
in
Kraft
gesetzt.
Die
Zahl
der
hauptamtlich
angestellten
Stadtvertreter
betrug
4
(Oberbürgermeister,
Bürgermeister,
2
Beigeordnete)
,
4
weitere
Beigeordnete
und
16
Gemeinderäte
(Ratsherren)
wurden
für
jeweils
sechs
Jahre
berufen
und
waren
ehrenamtlich
tätig,
ebenso
die
40
Beiräte
in
den
Ausschüssen
(Rep.
29,
Nr.
114)
.
3.
Die
Einflussnahme
der
NSDAP,
ihrer
Gliederungen,
Verbände
und
Organisationen
war
in
vielfältiger
Form
gewährleistet,
so
etwa
durch
die
Einsetzung
von
Parteiaktivisten
in
den
Schlüsselpositionen
der
Stadtverwaltung
(Oberbürgermeister
ab
1936,
Bürgermeister
seit
1933,
die
Leiter
der
Fachbereiche)
.
Parteimitglieder
waren
in
der
Regel
auch
die
Beigeordneten,
die
Ratsherren
und
die
Beiräte,
deren
Ernennung
auf
Vorschlag
und
mit
Zustimmung
der
NSDAP
erfolgte.
Ferner
boten
Stellung
und
Funktion
des
Beauftragten
der
NSDAP
bei
der
Stadtverwaltung
(in
der
Person
des
Kreisleiters
der
Partei)
im
Zusammenwirken
mit
dem
Amt
für
Kommunalpolitik
(als
Leiter
fungierte
hier
der
Bürgermeister)
die
Gewähr
für
die
Durchsetzung
des
faschistischen
Ideengutes.
Bei
Vakanzen
in
der
Stadtverwaltung
gelangten
bevorzugt
"
Alte
Kämpfer
der
Bewegung"
(langjährige
Mitglieder
der
NSDAP)
in
die
freien
Stellen,
während
die
übrigen
Mitarbeiter
und
ihre
Angehörigen
vom
Oberbürgermeister
und
seinen
Beauftragten
oft
genug
gezwungen
wurden,
der
NSDAP,
ihrer
Gliederungen,
Verbänden
und
Organisationen
beizutreten.
Insbesondere
nach
dem
Amtsantritt
des
Oberbürgermeister
Dr.
Stoll
erfolgte
schrittweise
mit
Festigung
der
Machtpositionen
des
Nationalsozialismus
eine
straffe
Gliederung
des
Behördenaufbaus.
In
Anlehnung
an
die
zentralen
Anweisungen
des
Deutschen
Gemeindetages
und
die
Herausgabe
eines
"
Einheitsplanes
für
die
Verwaltungsgliederung"
wurde
folgende
Verwaltungsstruktur
erarbeitet
(Februar
1938)
:
0
Allgemeine
Verwaltung
1
Polizeiverwaltung
2
Schulverwaltung
3
Kulturverwaltung
4
Fürsorgewesen
und
Jugendhilfe
5
Gesundheitswesen
und
Volksertüchtigung
6
Bau-
und
Siedlungswesen
7
Wirtschaftsförderung
8
Wirtschaftsunternehmen
9
Finanz-
und
Steuerverwaltung
Die
Allgemeine
Verwaltung
(Geschäftskreis
0)
umfasste
folgend
Aufgabenbereiche:
1.
die
persönliche
Verwaltung
(Personalamt
2.
die
sachliche
Verwaltung
(dazu
gehörten
die
in
eigenen
Angelegenheiten
geschaffenen
Dienst-
stellen,
wie
das
Rechtsamt,
das
Nachrichtenamt
und
das
Statistische
Amt)
3.
das
Verkehrswesen
und
4.
die
Leistungen
für
staatlichen
Zwecke
(Versicherungsamt,
Standesamt
und
Stadtverwaltungsgericht)
.
Die
Hauptverwaltung
kann
aufgrund
der
in
ihren
Akten
enthaltenen
Materie
zu
Recht
als
die
entscheidende
Verwaltungsinstanz
bezeichnet
werden,
obwohl
sie
erst
im
Geschäftsverteilungsplan
vom
Februar
1938
als
Dienststelle
erschien
(Rep.
29
Nr.
80)
.
Bis
dahin
war
ihre
Aufgabenstellung
mit
der
der
Ratskanzlei
gleichzusetzen.
Als
Dezernat
wurde
die
Hauptverwaltung
in
der
Allgemeinen
Verfügung
des
Oberbürgermeister
5/
42
vom
11.
Juni
1942
ausgewiesen,
gemeinsam
mit
den
Dienststellen
Besoldungsabteilung,
Adrema
und
Botenmeisterei
(seit
September
1938)
.
Die
Vorrangstellung
der
persönlichen
Verwaltung
dokumentierte
sich
sowohl
in
der
Nennung
der
Personalabteilung
an
der
ersten
Stelle
des
Geschäftsverteilungsplanes
vom
Februar
1936
(Rep.
29
Nr.
119)
als
auch
in
der
direkten
Unterstellung
unter
den
Oberbürgermeister.
Die
Gleichstellung
der
Hauptverwaltung
ergab
sich
erst
ab
1943
(Rep.
29
Nr.
139)
.
In
direktem
Zusammenhang
mit
den
Personalangelegenheiten
stand
die
Besoldungsabteilung,
wie
es
der
Geschäftsverteilungsplan
vom
Februar
1938
vorsah
(Rep.
29
Nr.
80)
;
ausnahmsweise
zählte
sie
1941
als
nachgeordnete
Dienststelle
der
Ratskanzlei.
Das
Rechnungsamt
als
Nachfolger
der
früheren
Revisionskollegien
trug
ab
Mai
1934
die
Bezeichnung
Rechnungsprüfungsamt.
Seine
Mitarbeiter
hatten
durch
ihre
Aufgabenstellung
im
Interesse
übergeordneter
staatlicher
Dienststellen
(Bezirksregierung
Stralsund,
später
Stettin)
einen
genauen
Überblick
über
die
gesamte
Stadtverwaltung
und
ihre
Wirtschafts-
,
Kassen-
und
Rechnungsführung.
Die
Rechtsabteilung
(bis
1936
Syndikat
oder
Syndikatsabteilung)
beriet
den
Rat
der
Stadt
in
Rechtsfragen.
Im
Februar
1938
wurde
sie
als
Rechtsamt
eine
eigenständige
städtische
Behörde,
der
im
Zuge
von
Sparmaßnahmen
das
Stadtverwaltungsgericht
im
Januar
1944
angegliedert
wurde.
Vor
1933
bestanden
bei
der
Stadtverwaltung
"
Dienststellen
in
eigenen
Angelegenheiten"
,
nämlich
das
Nachrichtenamt
und
das
Statistische
Amt.
Um
ihre
Wirksamkeit
zu
erhöhen,
erfolgte
Ende
1936
die
Zusammenlegung
beider
Dienststellen
unter
Leitung
eines
Verkehrsdirektors
(Rep.
29
Nr.
1003)
.
Im
November
1937
als
"
Statistisches
Amt
und
Nachrichtenstelle
der
Stadt
Stralsund"
geführt,
galt
ab
Dezember
1938
die
Amtsbezeichnung
Statistisches
Amt
und
Informationsdienst
der
Stadt
Stralsund
mit
Schwerpunkt
Presse
und
Publikationstätigkeit
(ebenda)
.
Von
den
nun
folgenden
genannten
Ämtern
und
Dienststellen
des
Geschäftsbereiches
Allgemeine
Verwaltung
sind
entweder
keine
Akten
überliefert
oder
es
ergab
sich
ihre
Eingliederung
in
andere
Bereiche
aus
sachlichen
Erwägungen:
Adrema
-
Dienststelle
(seit
Dezember
1938)
;
Amt
für
gemeindlichen
Luftschutz
(seit
Januar
1944)
;
Botenmeisterei
(seit
Dezember
1938)
;
Kriegsschädenamt
(Feststellungsbehörde)
(seit
Juni
1942)
;
Preisbehörde
(allgemein
und
für
Mieten;
seit
15.
Dezember
1938)
;
Stadternährungs-
und
Wirtschaftsamt
(seit
August
1939)
;
Stadtverwaltungsgericht
(seit
Dezember
1933
an
Stelle
des
Stadtausschusses;
November
1939
für
die
Dauer
des
Krieges
aufgehoben;
Januar
1944
zum
Rechtsamt)
wird
als
gesonderter
Teilbestand
geführt;
Verkehrsabteilung
(vor
1933
geschaffen;
1939
mit
Reisebüro
vereinigt;
ab
1942
als
Städtische
Verkehrsabteilung
im
Geschäftskreis
7
-
Örtliche
Einrichtungen)
;
Versicherungsamt
(vor
1933
gebildet)
wird
als
gesonderter
Teilbestand
geführt.
Inhalt:
Bei
der
Aktenverzeichnung
in
den
1950er
und
1960er
Jahren
wurde
entsprechend
den
Ordnungs-
und
Verzeichnungsgrundsätzen
(OVG)
nach
dem
sogenannten
Bärschen
Prinzip
verfahren,
da
die
alten
Registraturpläne
und
Aktenverzeichnisse
nicht
mehr
existierten.
Ein
Teil
der
Bestände
wies
kriegsbedingte
Lücken
auf,
das
heißt
viele
Akten
wurden
offensichtlich
noch
kurz
vor
Kriegsende
beseitigt.
Die
in
den
Beständen
enthaltenen
Personalakten
wurden
herausgenommen
und
dem
Gesamtbestand
aller
Personalunterlagen
beigefügt.
Die
Akten
befanden
sich
überwiegend
in
gutem
Erhaltungszustand.
Beschädigte
Aktendeckel
wurden
erneuert,
Akten
in
Stehordnern
aus
ihnen
herausgelöst
und
in
Streckmappen
untergebracht.
Sämtliche
Metallteile
wurde
entfernt,
die
Akten
aus
den
Stehordnern
und
Schellheftern
auf
Band
gezogen.
Die
vorhandenen
Aktentitel
konnten
-
sofern
sie
keinen
diskriminierenden
Inhalt
hatten
-
beibehalten
werden.
Enthält
-
Vermerke
sollen
zu
eng
oder
zu
weit
gefasste
Betreffe
erläutern
und
Darin-
Vermerke
auf
Pläne,
Zeichnungen
und
Druckschriften
hinweisen.
Ältere
Registraturschemata
konnten
mit
Hilfe
der
Registraturvermerke
erschlossen
werden,
jedoch
konnten
sie
für
die
neue
systematische
Ordnung
des
Bestandes
nicht
verwendet
werden.
Gesamtlaufzeit:
1434 - 1951
Umfang:
2451
Verzeichnungseinheiten
Erschließungszustand:
Findbuch,
Onlinerecherche
(Stadtarchiv
und
ARIADNE)
Permalink zu diesem Treffer
X
Permalink öffnen