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Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund
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1. Urkunde
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Bestand:
Signatur:
Test 1, Nr. 1157
Regest:
Heinrich Buchow, Ratsherr, wünscht letztwillig s. Begräbnis in der Nikolaikirche in der duesteren capellen u. gibt ihr 30 Mark zum Läuten u. jedem Predikanten 4 Mark, den anderen beiden Kirchspielskirchen 7 Mark u. jedem Predikanten 3 Mark, an s. Begräbnistage den armen Leuten je 1 Schill. in die Hand, in allen Badestuben 1 Bad mit 1 Tonne Bier u. für 2 Mark Weißbrot, den Armen in st. Johann die 30 M., die ihm die Vorsteher schulden, u. noch 10 Mark. Zum Bessern der Wege 10 Mark u. 24 Mark jährliche Hebung von den 400 Mark, die auf Kröger' s Haus in der Böttcherstraße stehen für ein Bürgerkind, das Theologiam studiert u. dem Predigtstole to dienen durchtig werden kann. Dafür sollen die 4 Mark Vikarienpacht, die bisher aus dem Krug in Brandshagen up der Horst gegeben würden, seinen Kindern folgen. Noch 15 Mark jährl. Hebung von 100 Gulden, die auf Sinneken Fedders Haus stehen, dafür soll man st. Johann 1 Fuder Hundertholz kaufen u. der Rest für Kohlen verwendet u. unter die Elenden verteilt werden, wie das seine Mutter letztwillig angeordnet hat. - Wenn der Rat Waisenmeister verordnet u. die Waisenkinder mehr als bis her geschehen in Acht nimmt, so gibt er zur Einrichtung u. Erhaltung solcher Verordnung 25 M. jährlich von den 500 Mark, die er auf dem ferwerhuse am Roden mehre stehen hat, wenn aber nicht, sollen die 25 Mark an arme Predikantenwitwen verteilt werden. - Da s. Sohn Heinrich u. seine Töchter Else u. Margarete je 1000 Gulden erhalten u. noch 1000 Mark jede Ausrichtung gekostet hat, so sollen die beiden noch unverheirateten Zabel u. Dorothea auch je 1000 Gl. bei der Verheiratung haben. Diese 2000 Gl. sollen aus den bei s. Tochtermann Bartholom. Buchow stehenden u. seinen sonstigen Geldern genommen werden. Ihr jüngster Sohn Albrecht soll nach dem Tode seiner Mutter sein Wohnhaus mit Hausgerät haben, oder sie wird ihn bei sich behalten, Stellt sich Albrecht nicht gut an, so soll der Sohn Heinrich der Nächste zu dem Hause sein u. dem Albrecht 2000 Gulden geben. Sein ältester Sohn Jurgen Buchow hat von s. Mutter Gut u. 500 Gl. bekommen u. als er zur Ehe geschritten, die seperie und oliemole bekomme, die mit Kessel u. a. Geräten an die 1000 Gl. kosten, dazu an Asche, Tran u. a. Ware für 600 Gl., auch hat er, Vater, noch 200 Gl., die der Sohn in Hamburg schuldig war, auf sich genommen, auch soll er, Sohn, noch 2 silb. Kännchen aus seinem schenkschiven u. das Patronat der geistlichen Güter mit den anderen Kindern behalten. Alle anderen Güter seiner Frau Margarete. Nach deren Tod soll der älteste Sohn Heinrich als Eigentum geruhsam haben u. genießen: Claus Drewes Hof zu Brandshagen up dem berge, der Wisenhof auf dem Franckendamm mit 23 Morgen, alles in Brandshagen up der horst, in Stielow u. Timmermanns Hof, in Lüdershagen u. Devin. Sein Sohn Zabel aber soll haben was er, Vater, in Klausdorf, Muucks (Muexe) und Prohn hat mit 1 1/ 2 Hufen in Solkendorf, den Bauhof aber in in Clausdorf mit allen Gärten, Zimmern, Burg u. Hausgerät u. der Saat auf dem Felde soll er für 1000 Gl. annehmen. Sein Sohn Albrecht soll halb Soldekendorp haben, wie er, Vater, es von Zabel Sonnenberg gekauft hat, u. alles in Neuenpleen (Nienpleme) u. Weidemanns Hof auf dem Frankendamm u. die Wiese auf dem Tribseeschen Damm (Tribseer Damm) beim Lüssower Wege. Seiner Tochter Ase, Bartelmes Buchow Frau, das Haus, in dem sie wohnt, u. alles was er in Claus Rotermunds Haus in Brandshagen hat. Seiner Tochter Margarete, des Bartram Hoyer Frau, alles was er im Schönenhofe in Brandshagen hat u. die Rente von den 400 Gulden des Jakob Parow, u. 8 Morgen Acker mit dem Hölzchen, das Rotermund hat, s. Anteil an Lüssow u. was er auf st. Brigitten Damm besitzt. Seiner Tochter Dorothea alles was er in Rügen hat in Bisdamitz (Bissemitz), Bobbin, Dumratevitz, u. Rambin, zu Barnkevitz u. s. Anteil an der Wiese zu Kedingshagen u. was er von s. Frau in Moordorp u. Hohendorf bekommen hat. Die 700 Gl., die bei Hagemeister stehen. Was dann nach dem Tode der Mutter noch an Silber, Gold, Geld u. Geldeswert vorhanden ist, sollen seine 6 Kinder, Jurgen ausgeschlossen, teilen u. in Frieden miteinander leben. Vollstrecker: Dr. jur. Nikolaus Picht, Kurd Leveling, Carsten Buchow u. Georg Schmiterlow, Ratsherrn, von denen jeder 1 Goldgulden haben soll. Empfänger: mag. Gerhard Boye u. Nicodemus Tessyn, Ratsherrn u. Stadtkämmerer, auf Befehl des ältesten Bürgermeisters Joachim Klinkow.
Laufzeit/Datierung/Jahr:
04.05.1581
Angaben zur Datierung:
Datumszitat:
Beglaubigung:
Material:
Klassifikation:


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