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Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund
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1. Urkunde
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Bestand:
Signatur:
Test 1, Nr. 0003
Regest:
Testament des Strals. Bürgers Dietrich v. Dorpen. den Minoriten, den Dominikanern u. der Nikolaikirche je 5 Mk., der Jakobi- u. der Marienkirche je 3 Mk., dem Georgs- u. dem H. - Geist - Hospital je 10 Mk., den Nonnen in Bergen 5 M. der Talike, Tochter des Sweder 10 Mk. wenn sie heiratet, ihrem Vater Sweder seine Schuld an ihn u. 5 Mk., den Sohn des Gebben in Wolgast 2 Mk,. seiner Tante (matertera) Sophia 1 Mk. jährliche Rente lebenslänglich in Lüssow (Lutsowe), deren Sohn Goswin 12 Mk., seiner Frau 20 Mk. jährliche Rente in Ganschvitz lebenslänglich und 300 Mk. u. wenn sie nicht wieder heiratet alle Güter; u. das Hausgerät teilt sie mit den Kindern, nur seine beiden silbernen Gürtel (cinquli argentei) bekommen die beiden Söhne; seiner Tochter Toseke wird, wenn sie Nonne werden. will, eine Präbende in Bergen gekauft mit 10 Mk. aus seinen Gütern in Rügen, die nach ihrem Tode an seine Erben fallen, will sie heiraten, bekommt sie 400 Mk. mit Kleidung u. Hausgerät in der Lade (ad cistam), die 20 Mk. Rente, die seine Tochter Conegundis in Ganschvitz hat, können seine Söhne für 200 Mk. zurückkaufen, wenn sie wollen, außerdem bekommt sie alle Güter in Scharpitz (Scerpesitz) u. es wird bestimmt, was sie iure omagico nach ihrem Tode besitzt, wenn sie Erben hat; hat sie keine Erben, d. h. pueri, so fallen die Güter / an seine Erben mit einer Last Getreide in Behnkenhagen (Benekenhagen) u. einer halben Last in Ahrendsee (Arnoldeszee), der Oheim Gerhard v. Hermelen (Hermelin) bekommt Hof in Kordshagen (Conradeshagen) u. wenn er ohne Erben stirbt Dietrich Sohn des Wichmann. Sein Sohn Bernhard soll über alle seine Güter verfügen bis sein Sohn Dietrich, mündig ist, dann soll ein Freund von Vaters u. einer von Mutters Seite unter ihnen placitare - immer vorausgesetzt, daß sie sich gut führen. Als Vollzieher seines Testamentes bestimmt er Dietrich Speckin, Pfarrer in Grimmen, Johann v. Dorpen, Eberhard Hup, Bertold v. der Osten, Andreas Canenmeker u. seinen Sohn Bernhard v. Dorpen. Orig.
Laufzeit/Datierung/Jahr:
o.J.
Angaben zur Datierung:
Beglaubigung:
Material:
Edition:
Klassifikation:


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