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Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund
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1. Urkunde
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Bestand:
Signatur:
Rep. 9 U, Nr. 140
Aussteller:
Regest:
Bestätigen Clawes Holsten, Bürger zu Wolgast und seiner Frau Agnes und ihrem gemeinsamen Sohn, dem Priester Hinrick Holsten, sämtlich zu Wolgast wohnhaft, 3 Hauptbriefe von Stiftungen, die Clawes Holsten dem Gotteshaus übermittelt hat, um dem Erben Hinrich Holsten die Sicherheit seiner Leibrenten zu geben. Die Hauptbriefe besagen: 1. Die oben genannten Vorsteher des Gotteshauses bekennen, von Clawes Holsten 400 Mark Sundisch erhalten zu haben und verpflichten sich, demselben und seiner Frau Agnes jährlich 26 Mark Leibrente auf Lebenszeit zu bezahlen. Nach ihrem Tode solle ihr Erbe Hinrik Holsten 13 Mark jährliche Leibrente erhalten, die restlichen 13 Mark sollten den Armen und Kranken des Gotteshauses zufallen. 2. Die oben genannten Vorsteher des Gotteshauses bekennen, 1480 abermals von Clawes Holsten 400 Mark Sundisch erhalten zu haben und verpflichten sich, demselben und seiner Frau Agnes zu Lebzeiten 32 Mark Sundisch jährlicher Leibrente zu zahlen. Nach ihrem Tode solle ihr Erbe Hinrick Holsten 6 Mark von dieser Leibrente und dessen Halbbruder Gherke Holsten 4 Mark davon erhalten, welche nach dem Tode des letzteren ebenfalls Hinrick Holsten zufallen sollen, so dass er eine jährliche Leibrente von 10 Mark habe. die übrigen 22 Mark sollen dann dem Gotteshaus für seine Armen bleiben. 3. Die oben genannten Vorsteher des Gotteshauses bekennen, 1483 zum 3. Mal von Clawes Holsten, Bürger zu Wolgast, 400 Mark Sundisch erhalten zu haben und verpflichten sich, demselben und seiner Frau Agnes, sowie ihrem Erben Hinrik Holsten die Summe von 18 Mark Sundisch jährlicher Leibrente auf Lebzeiten zu bezahlen und ihnen gleichfalls auf Lebzeiten eine freie Wohnung mit dazugehörigem Hofraum am Frankenzingel in Stralsund zu geben. Die oben genannten Vorsteher des Gotteshauses setzen ferner fest, dass dem Erben, dem Priester Hinrik Holsten, von dem 1. und 2. Hauptbrief je 10 Mark jährlicher Leibrente verbleiben und ihm von dem 3. Hauptbrief 12 Mark jährlicher Leibrente zufallen sollen, von denen 8 Mark an zwei Priester des Gotteshauses zum Heilgeist, die für den Vater Clawes Holsten nach dessen Tode Messen lesen sollen, abgeführt werden müssen. Nach Hinrick Holsten' s Tod aber soll Nicolaus Holsten, der Sohn der Anna (geb.) Viluth oder dessen Bruder (?) die jährlichen Leibrenten erben.
Laufzeit/Datierung/Jahr:
17.04.1488
Datumszitat:
Beglaubigung:
Material:
Klassifikation:
Bemerkungen:


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