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Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund
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Bestand:
Bestandskürzel:
Signatur:
Hs 0589
Altsignatur:
HSII.377
Titel:
Domanialia (Landesfürstliche Güter). In specie das Tertial und die Perpetuelle Arrhende der reduzierten Güter und die Administration, Arrhendierung und Reluition der verpfändeten Domanialgüter betreffend (Reduktion der Domanialgüter)
Enthält:
Königliche Resolution an das Reichskammerkollegium, 3. Oktober 1689.- Auszug der Liquidation mit denen gewesenen Possessoren (Besitzer) des reduzierten Gutes Hohenwahrt.- Transsumpt der Königlichen Resolution vom 25. September 1690.- Extrakt der Instruktion für die Reduktionskommission, 20. Februar 1692.- Schreiben des Grafen de la Gardie und des Generalgouverneurs Nils Bielke an den Landsyndikus Carock.- Königliches Antwortschreiben an Königlichen Rats, Feldmarschalls und Generalgouverneurs in Pommern, Graf Nils Bielke, betreffend die perpetuirliche arrhende und Nachgehung des Tertials bei reduzierten königlichen Gütern, 16. August 1693.- Königliches Schreiben an die Könígliche Kammer , 16. Dezember 1693.- Königliche Resolution über das Tertialrecht an reduzierten Domanialgütern, Malmö 27. Juni 1700.- Extrakt aus dem von der Kommission dem Leutnant von Beckendorf erteilten Pfandkontrakt über dei Güter Stevelin, Wusterhusen und Warsin, 27. Mai 1702.- Designation derjenigen Güter im Amte Wolgast, welche mit Tertia begnadiget, und zu Folge der Königlichen Verordnung vom 30. April 1696 ein für alle mal 4 Prozent von den jährlichen Revenüen an das pommersche Kriegsmannshause zu erlegen haben, 1708.- Weitere königliche Resolutionen.- Des Kanzlers von Lagerström Schreiben an die königliche Regierung, 12. September 1722.- Königlicher Kammerbescheid in Tertialsachen, 12. Juli 1725.- Bericht des Königlichen Hofgerichts an die Königliche Regierung, welcher Gestalt die Tertialgelder als callodial in judicandet decidendo consideriret worden, Greifswald 26. Mai 1726.- Bericht des königlichen Kammerrats Gyllenpatron an die Regierung, wie das Tertialrecht als allodial anzusehen ist, Stralsund 28. Mai 1726.- Resolution des Königs an Leutnant und Baron Appellmann, betreffend das Gut Hohenwarth, Stockholm 2. Mai 1727.- Königliche Antwort an das Reichskammerkollegium betreffend die perpetuirliche Arrhende der Güter in pommern, Stockholm 12. Mai 1727.- Urteil des königlichen Amthauptmanns zu Loitz, von Völschow, Loitz 3. Oktober 1749.- Extrakt aus dem schwedischen Reichsrezeß, welcher bei Resignation des Reichs mit Königin Christina geschlossen, 1654.- Königliche Konfirmation von Carl Gustav über die jährlichen Kontrakte, welche Königin Christina mit ihren Pensionarien getroffen, 1655.- Der Königlich pommerschen Regierung Sentiment und Bedenken in Sachen Administration der durch den Tod der Königin Christina heimgefallenen Domänen und Ämter, Stettin 22. Juni 1689.- Bedenken und Gutachten wegen perpetueller Verarrhendierung der pommerschen Ämter und reduzierten Güter samt beigefügter Vorstellung des pommerschen Zustandes, Stade 16. August 1699.- Ungefähres Generalprojekt, wie die pommerschen Domänen am bequemsten können administriret werden.- Vorschlag, die die pommerschen Amtsgüter unter perpetuelle Arrhende mit Nutzen und Sicherheit zu bringen sein möchten, Stettin 22. August 1699.- Vorschlag, wie die königlichen Ämter in Pommern zu administrieren, von Dr. Magnus von Lagerström.- Reskript der Reduktionskommission an den Graf von Mellin über die Einziehung von Wrangelsburg und Klepzin, 7. April 1706.- Schreiben des Etats-Justiz- und Kammerrats Andreas Weyse über die Einziehung von Nachrichten über die pommerschen Domanialgüter durch den dänischen König, Stralsund 2. Mai 1716.- Weitere Patente des Oberlanddrosten und Kämmerers von Kötzschau.- Der Königlichen und Reichskanzlei und Kammerkollegium Bedenken betreffend das Reduktionswerk in Pommern, Stockholm 28. Januar 1722.- Patente des Generalgouverneurs von Meyerfeldt.- Designation, was vermöge des unter den 22. Juni publizierten Patents annoch an Dokumenten von den verpfändeten Domanialgütern bei der Kammer einzuliefern.- Memorial der anwesenden Landräte und Deputierten von Ritterschaft und Städten wegen des jüngst publizierten Patents betreffend die Hölzungen in den verpfändeten Domanialgütern, 1725.- Königliches Reskript betreffend die zuzulegende Liquidation mit den Besitzern der verpfändeten Güter, 23. Oktober 1727.- Instruktion, wonach bei Untersuchung der Pfandträger Prätensionen auf den königlichen Gütern die dazu geordnete Kommission zu procediren hat, 1729.- Weitere Instruktion vom 2. Juli 1731.- Observanda bei der Instruktion der Liquidationskommission.
Laufzeit/Datierung/Jahr:
um 1750
Angaben zur Datierung:
Klassifikation:


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