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1. Urkunde
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Bestand:
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Signatur:
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StU 0002
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Aussteller:
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Regest:
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Wizlaw I., Fürst von Rügen, verleiht der Stadt Stralsund das Recht, welches Herr Borwin der Stadt Rostock verliehen hat. Weiterhin übergibt er ihr einen Teil des angrenzenden Waldes zur Ausrodung, verkauft ihr die Ländereien des angrenzenden Ortes, wo früher die Fähre nach Rügen war, für 90 rügensche Mark, schenkt ihr innerhalb ihrer Grenzen alle Weidegerechtigkeit in Wald und Feld, die Insel Strale und die Mitfischerei in den Gewässern von der neuen Reka bis zum Gelemne, weiter bis Umanz (Ummanz) und bis Byssin, danach bis an den Bach Bresnitz und zum See Tyvin. Er behält sich aber die Fischerei in den fürstlichen Mühlenteichen vor sowie die Jagd auf Hirsche und Rehe. In seinem Herrschaftsgebiet werden die Bürger von den Zöllen befreit.
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Laufzeit/Datierung/Jahr:
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25.02.1240
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Datumszitat:
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Beglaubigung:
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Material:
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Edition:
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Klassifikation:
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