User Online: 1 |
Timeout: 07:26Uhr ⟳ |
Kontakt
|
Impressum
|
Hansestadt Stralsund
|
Datenschutz
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Suche ▾
allgemeine Suche
einfache Feldsuche
Gedenkbuch
Listen ▾
Bestandstektonik
Klassifikationen
Chronikjahrgänge
Alphabet (Thes)
Ergebnis ▾
Standardliste
Bildergalerie
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Standardliste
•
Bildergalerie
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen
Klassifikation, Signatur
Signatur, Titel
Laufzeit, Titel, Signatur
1. Urkunde
Bestand:
Stralsunder Kramerkompanie, Urkunden
Signatur:
Rep. 30 U, Nr. 31
Aussteller:
Die
Kommissare
des
Rates
der
Stadt
Stralsund,
der
Bürgermeister
Dr.
Heinrich
Buchow,
der
Syndicus
Dr.
Lambert
Steinwich
und
der
Ratsverwandte
Heinrich
Gottschalk
Regest:
Fassen
zwischen
den
Kammerherren
und
den
Altenleuten
der
Kramer,
beide
zu
Stralsund
,
folgenden
Vergleich
ab:
1.)
Der
Vertrag
von
01.08.1608,
der
noch
nicht
vollzogen
ist,
wird
erneuert
und
diesem
Vergleich
beigegeben
[fehlt!
] -
2.)
Der
Weg
durch
das
Holz
von
Bessin
wird
als
ein
Privatweg
erkannt,
den
sich
der
ehemalige
Stadtvogt
auf
Altefähr,
Henningh
vam
Calden,
Anlegen
ließ.
Als
gültig
wird
der
Weg
erklärt,
der
neben
dem
Bessiner
Holz
zum
Strande
führt.
-
3.)
Da
letzterer
Weg
zwischen
den
Äckern
der
Kammerherren-
Bauern
und
denen
der
Kramer-
Bauern
hindurchführt,
soll
seine
Mitte
die
Grenze
bilden
und
daselbst
drei
Grenzsteine
eingesetzt
werden.
-
4.)
Es
wird
den
Bauern
beiden
Herrschaften
untersagt,
bis
an
den
Graben
der
um
das
Bessiner
Holz
herumführt,
herauszupflügen
und
geboten,
dass
zwischen
dem
graben
und
den
daran
anstoßenden
Äckern
ein
3
Schuh
breiten
Landstreifen
unberührt
bleiben
soll.
-
5.)
Besagter
Graben
soll
als
Schutz
für
das
Holz
gegen
das
weidende
Vieh
gelten
un
in
Ordnung
gehalten
werden.
-
6.)
Auf
einer
Wiese
bei
dem
Dorfe
Bessin
ist
eine
Grenzstein
gesetzt
worden,
der
die
Anrechte
der
Kammerherren
-
und
der
Kramerbauern
an
dieser
Wiese
festlegen
soll.
-
7.)
Die
Weiden
bei
dem
Karten
des
Henning
Bursitz
sollen
belassen,
aber
nicht
erweitert
werden.
-
8.)
Weil
die
Weiden
im
Dorf
Bessin
am
Kirchhof
den
Kramerbauern
zustehen,
wird
er
diesen
gestattet,
vor
ihren
Höfen
weiden
zu
lassen,
soweit
es
dem
Dorf
nicht
zum
Schaden
ist.
-
9.)
Einem
der
Kramerbauern,
dem
man
die
Nutzung
der
gemeinsamen
Brache
und
Weide
bisher
nicht
vergönnt
hat,
wird
das
gleiche
Recht,
wie
allen
anderen
gegeben.
-
10-
)
In
den
Fällen,
wo
die
Kramer
das
Straßengericht
nicht
nachweisen
konnten,
soll
dasselbe
den
Kammerherren
allein
gelassen
werden.
Laufzeit/Datierung/Jahr:
10.05.1610
Datumszitat:
So
geschehen
zum
Stralsund
am
10.05.1610
Ausstellungsort:
Stralsund
Beglaubigung:
Original
mit
einem
gut
erhaltenen
und
zwei
verlorenen
Siegeln
und
den
Unterschriften
der
drei
genannten
Kommissare
Material:
Pergament
Klassifikation:
Urkunden « 01.01.14. Kramerkompanie « 01.01. Urkunden und Testamente « 01. Bestände vor 1945
Permalink zu diesem Treffer
X
Permalink öffnen