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Signatur, Titel
Laufzeit, Titel, Signatur
1. Akte
Bestand:
Handschriften
Bestandskürzel:
Hs
Signatur:
Hs 0273
Altsignatur:
HSII.41
Titel:
Das so genannte Rubrikenbuch über die Privilegien und alten Urkunden der Stadt Stralsund
Enthält:
Index:
Bestimmung
der
Grenzen
des
Stadtgebietes
und
Befugnis,
das
Eigentum
desselben
zu
erweitern.-
Darßer
Moor.-
Bukowisches
Feld.-
Glewitz.-
Lüssow.-
Hupeshof
(Kramerhof)
und
Preetz.-
Vogelsang.-
Prohn
und
Parow.-
Brandshagen,
Wendorf
und
Horst.-
Lüdershagen.
-
Zlawekewitz.-
Die
Fähre.-
Bartholdshagen
(Bartelshagen)
.-
Schmedshagen.-
Zitterpenningshagen.-
Voigdehagen.-
Leuchte
auf
Hiddensee.-
Kummerow
und
Borsin
(Bussin)
.-
Sundische
Wiese.-
Die
Schulen.-
Die
Jacobs
Schule.-
Freiheit,
Vikarien
und
Altäre
in
allen
Kirchen
zu
stiften.-
Die
Landesherren
sollen
ohne
Einwilligung
der
Stadt
keine
neuen
Klöster
in
derselben
anlegen
oder
Ordensgeistliche
in
die
Stadt
einführen.-
Brigittenkloster.-
Abbrechung
der
Stadt
Schadegard.-
Bestimmung
der
von
den
Schiffen
zu
erlegenen
Ungelder,
Kindergeld
und
Pramenfracht.-
Freiheit
von
Schatzung
und
Unpflichten.-
Die
Landsteuer
soll
nicht
erhöhet
werden.-
Zollfreiheit.-
Freie
Zufuhr
und
Handlung
selbst
in
Kriegszeiten.-
Freie
Ausfuhr.-
Wie
weit
das
Fürstentum
Rügen
sich
erstreckte.-
Gerechtigkeit
und
Freiheit
im
Fürstentum
Rügen,
auch
Verbindung
mit
der
rügianischen
Landschaft.-
Bede
im
Fürstentum
Rügen.-
Strandvogt.-
Vorstand
des
salzen
Wassers.-
Schiffbruch
und
schiffbrüchige
Güter.-
Festungen
oder
Schlösser
sollen
auf
zwei
Meilen
weit
um
die
Stadt
nicht
angeleget
werden.-
Bestellung
der
Beamten
aus
Eingeborenen
und
Abschaffung
derer,
welche
der
Stadt
zu
nahe
sind.-
Bündnisse
mit
anderen
Städten.-
Teiche
um
die
Stadt.-
Mühlenteiche
und
Ausfluß
aus
dem
Pütter
See.-
Windmühlen.-
Jagd.-
Fischerei.-
Kampischer
Hof.-
Orböre.-
Zoll
zu
Stralsund.-
Jahrmarkt
auf
Nikolai.-
Münze,
Wechsel
und
Münzpfennig.-
Wie
die
Münze
zu
bessern
sei.-
Vogtei
und
Gericht.-
Das
höchste
Gericht
in
einem
Gute
stehet
demjenigen
zu,
der
in
demselben
den
Münzpfennig
hat.-
Recht
in-
und
außerhalb
der
Stadt
zu
gebrauchen.-
Unrat
und
unvorsehene
Unfälle.-
Freiheit
von
Arresten.
-
Privilegium
de
non
evocando.-
Geleite.-
Das
Recht
der
Willkür.-
Appellationen
Nach
Lübeck.-
Befugnis,
die
Missetäter
allenthalben
zu
verfolgen,
gefänglich
einzuziehen
und
am
Leibe
oder
Gute
zu
bestrafen.-
Die
in
der
Stadt
Stralsund
vervestet
sind,
sollen
auch
in
allen
übrigen
Städten
des
Landes,
wo
Lübisches
Recht
gilt,
vervestet
sein.-
Uneinigkeit
zwischen
den
Fürsten
und
den
Untertanen,
wie
entschieden
werden
soll.-
Uneinigkeit
unter
den
Fürsten,
wo
entschieden,
und
wie
die
Untertanen
sich
dabei
vor
der
erfolgten
Wiedervereinigung
verhalten
sollen.-
Die
gesamte
Hand
der
Herren
soll
in
Ewigkeit
bleiben
und
der
eine
dem
andern
nichts
entbringen.-
Folge,
wann
Ehe
und
wo
man
dieselbe
zu
leisten
schuldig
ist.-
Befugnis
der
Stadt,
andere
Herren
zu
suchen,
wenn
die
ihr
verliehenen
Freiheiten
und
Rechte
nicht
sollten
gehalten
werden.-
Gemeine
Bestätigungen
aller
Gerechtigkeiten
und
Freiheiten.
Laufzeit/Datierung/Jahr:
1772
Angaben zur Datierung:
(13.
Jh.
-
16.
Jh.)
Klassifikation:
Kopiare und Sammlungen von Urkundenabschriften « 01.02.01. Hs Handschriften « 01.02. Handschriften und Nachlässe « 01. Bestände vor 1945
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