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1. Urkunde
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Bestand:
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Signatur:
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StU 1795
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Aussteller:
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Regest:
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Reversiert sich, nachdem er sich mit Herzog Bogislaw X. von Pommern dahin verglichen hatte, dass er auf die Lehnshoheit über das Herzogtum Pommern und Fürstentum Rügen verzichtet, ihm dagegen die Anwartschaft bei tötlichem Abgang des fürstlich-pommerschen Hauses zugesichert wurde und nicht nur der Herzog, sondern auch die Landstände darüber ihre Versicherungsurkunden ausgestellt hatten, gegen die letzteren dahin, dass er sich wegen der Anwartschaft keine Herrschaft oder sonstige Gerechtigkeit über sie und über die pommerschen Lande anmaßen wird und ihnen im Falle der eintretenden Erbfolge vor der Huldigung alle ihre Privilegien und Gerechtsame bestätigen wird.
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Laufzeit/Datierung/Jahr:
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26.03.1493
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Datumszitat:
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Ausstellungsort:
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Beglaubigung:
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Material:
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Klassifikation:
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