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1. Urkunde
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Bestand:
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Signatur:
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StU 0557
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Aussteller:
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Regest:
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Erteilt auf die Klage des Rates und der Bürgerschaft von Stralsund, daß, wenn einzelne Fründe der Einwohner mit dem Bann oder Interdikt belegt werden, oft Tage- und Monate lang die ganze Stadt und ihre Vorstädte die kirchlichen Segnungen entbehren müssen und darunter viele Unschuldige leiden, der Stadt die Indilgung, daß, sobald die Exkommunizierten die Stadt verlassen haben, der Gottesdienst sofort in allen Gotteshäusern wieder aufgenommen werden kann, falls nicht die Stadt selbst mit dem Interdikt belegt ist.
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Laufzeit/Datierung/Jahr:
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28.03.1400
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Datumszitat:
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Ausstellungsort:
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Beglaubigung:
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Material:
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Klassifikation:
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